- Safety Point
- Sägerei
- Sanitärunternehmung
- Sattlerei
- SBFI Kat. BF
- Schadenserwartung
- Schlachterei
- Schlosserei
- Schmiede
- Schmuckladen
- Schneiderei
- Schreinerei
- Schuhmacherei
- Schuhladen
- Schutzziel
- Schwarze Feuerschau
- Schwimmhalle
- Seilerei
- Sicherer Ort im Freien
- Sicherer Ort im Gebäude
- Sonderschulheim für Kinder und Jugendliche
- Spenglerei
- Spielgruppe
- Sporthalle
- Sportzentrum
- Stadion
- Stahlbauunternehmung
- Stall
- Stand der Technik
- Stand-der-Technik-Papier
- Standardkonzept
- stationäre Suchteinrichtungen
- Steinbearbeitungsbetrieb
- Stellflächen
- Störfall
- Strassenbauunternehmung
- Studentenwohnheim
- Suchtfachklinik
- Supermärkte
Glossar
S
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Safety Point
Zentraler Ort, an dem Informationen für den Brandfall angeschlagen sind, z. B.:
- Plan mit Fluchtwegen und Ausgängen
- Informationen zur Alarmierung der Feuerwehr
- Pläne der technischen Brandschutzanlage
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Sägerei
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Sanitärunternehmung
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Sattlerei
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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SBFI Kat. BF
Ausweis des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), der zum Abbrennen von Bühnenfeuerwerk im Innern und im Freien berechtigt
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Schadenserwartung
Die Schadenserwartung errechnet sich aus dem Risiko, dass ein Schaden eintritt, und aus der Höhe des möglichen Schadens (Schadenserwartung = Brandrisiko * Schadenshöhe). Je grösser das Risiko und je höher der mögliche Schaden, umso grösser ist die Schadenserwartung.
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Schlachterei
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Schlosserei
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Schmiede
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Schmuckladen
Wählen Sie die Nutzung Verkauf.
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Schneiderei
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Schreinerei
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Schuhmacherei
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Schuhladen
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Schutzziel
Die allgemeinen Schutzziele definieren die gesellschaftlich gewünschten Schutzinteressen, z. B. dass der Schutz von Menschen und Tieren gewährleistet ist. Sie sind in der Brandschutznorm, Artikel 8, aufgeführt.
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Schwarze Feuerschau
Der Kaminfeger kontrolliert im Rahmen der regelmässigen Reinigungstätigkeit, dass die Feuerungsanlagen, der zugehörige Raum und dessen Nutzung den gültigen Brandschutzvorschriften entsprechen.
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Schwimmhalle
Wählen Sie Mischnutzung.
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Seilerei
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Sicherer Ort im Freien
Ein sicherer Ort im Freien ist gegeben, wenn sich Personen dort aufhalten können und auch im Brandfall keinen Gefahren ausgesetzt sind.
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Sicherer Ort im Gebäude
Ein sicherer Ort innerhalb des Gebäudes ist durch Flucht- und Rettungswege erschlossen. Personen erhalten darin solange Schutz vor Rauch, Hitze und Flammen, bis sie von den Rettungskräften geborgen werden.
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Sonderschulheim für Kinder und Jugendliche
Wählen Sie die Nutzung Schule.
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Spenglerei
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Spielgruppe
Wählen Sie die Nutzung Kindertagesstätte.
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Sporthalle
Wählen Sie die Nutzung je nach Ort Ihres Betriebs: Schule oder Mehrzweckhalle.
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Sportzentrum
Wählen Sie die Nutzung je nach Ort Ihres Betriebs: Schule oder Mehrzweckhalle.
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Stadion
Wählen Sie die Nutzung Veranstaltungen/Mehrzweckhalle, Sportstadion.
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Stahlbauunternehmung
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Stall
Wählen Sie die Nutzung Landwirtschaft.
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Stand der Technik
Eine Regel der Technik ist wissenschaftlich anerkannt, hat sich in der Praxis bewährt und ist Berufsleuten, die auf dem aktuellen Stand sind, bekannt. Das alleinige Befolgen anerkannter Regeln der Technik bewirkt noch keine Ausführung nach dem Stand der Technik. Unterschied zwischen Regel der Technik und Stand der Technik: Der Stand der Technik stellt eine höhere Stufe der technischen Entwicklung dar, hat sich aber in der allgemeinen Praxis noch nicht langfristig bewährt. Bei einer Modernisierung einer Anlage genügt deshalb die Regel der Technik.
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Stand-der-Technik-Papier
Ein Stand-der-Technik-Papier (STP) ist ein Dokument, das zum Zeitpunkt seiner Erstellung auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik beruht. Stand-der-Technik-Papiere werden von der VKF hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Brandschutzvorschriften geprüft. STP werden in der Regel von Verbänden wie SIA, SEV oder SES erstellt.
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Standardkonzept
In einem Standardkonzept wird der Brandschutz mit den Massnahmen gewährleistet, die in den Brandschutzvorschriften definiert sind.
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stationäre Suchteinrichtungen
Falls Sie weniger als 20 Personen beherbergen können, wählen Sie die Nutzung Wohnen. Bei mehr als 20 Personen gehört ihr Projekt in die Nutzung Spital, Klinik, Heim.
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Steinbearbeitungsbetrieb
Wählen Sie die Nutzung Gewerbe, Industrie.
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Stellflächen
Direkt oder über Feuerwehrzufahrten erreichbare, befestigte Flächen, die dem Aufstellen von Hubrettungsfahrzeugen, für den Rettungs- und Löscheinsatz dienen und jederzeit zugänglich sind. Sowohl im Bereich der Stellfläche, als auch zwischen Stellflächen und Gebäude dürfen sich keine erschwerende Hindernisse wie bauliche Anlagen oder Bäume befinden.
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Störfall
Die eidgenössische Störfallverordnung (StFV) legt die Kriterien fest, wann es sich bei Betrieben bzw. Anlagen mit chemischen oder biologischen Risiken um ein Störfallobjekt handelt.
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Strassenbauunternehmung
Wählen Sie die Nutzung Büro.
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Studentenwohnheim
Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen für die kurzzeitige Beherbergung von Studierenden von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können. Die folgenden Bestimmungen gelten im Kanton Bern.
Wählen Sie die Nutzung Wohnen, wenn alle der folgenden drei Kriterien erfüllt sind:
- Alle Bewohnenden haben einen Mietvertrag gemäss Schweizer Obligationenrecht abgeschlossen.
- Die Wohneinheiten werden jeweils für mindestens einen Monat vermietet.
- Die Mietverhältnisse dauern durchschnittlich länger als zwei Monate.
Falls eines oder mehrere der oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind, gilt:
- Wenn weniger als 20 Personen kurzzeitig im Gebäude beherbergt werden können, wählen Sie die Nutzung Wohnen. Im Kanton Bern gelten die Ausführungen auf der Unterseite «Vermietung von Wohnraum an Touristen und Beherbergungen», Abschnitt «Kurzzeitige Vermietung an Personen, die keine fremde Hilfe benötigen». Die Anforderungen sind auch im Brandschutzmerkblatt «Beherbergungsstätten» der GVB festgehalten.
- Wenn 20 oder mehr Personen kurzzeitig im Gebäude beherbergt werden können, wählen Sie die Nutzung Hotel, Ferienheim.
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Suchtfachklinik
Falls Sie weniger als 20 Personen beherbergen, wählen Sie die Nutzung Wohnen. Bei mehr als 20 Personen gehört ihr Projekt in die Nutzung Spital, Klinik, Heim.
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Supermärkte
Verkaufsflächen mit mehrheitlichem Verkauf von Food-Artikel für den täglichen Gebrauch, die aber auch Near-Food- und Non-Food-Artikel im Sortiment haben können.