Infoplattform für Brandschutz

Löschgeräte richtig wählen und installieren

Feuerlöscher, Wasserlöschposten und Löschleitungen müssen gut erkennbar und leicht zugänglich sein, so dass sie schnell einsatzbereit sind. Gegebenenfalls sind sie mit Markierungen oder Hinweistafeln zu kennzeichnen.

Platziert werden Löschgeräte, also Feuerlöscher oder Wasserlöschposten, auf Fluchtwegen innerhalb von Brandabschnitten in unmittelbarer Nähe von Notausgängen, entweder offen oder in Kästen. Bei ähnlichen Grundrissen und ähnlicher Raumeinteilung der Stockwerke eines Gebäudes sind Löschgeräte möglichst einheitlich anzuordnen und zu kennzeichnen.

Wo Löschheinrichtungen gefordert sind

Nutzung Wasserlösch-posten WLP Handfeuer-löscher HFL
Beherbergungsbetriebe [a] erforderlich erforderlich
Beherbergungsbetriebe [b] empfohlen erforderlich
Beherbergungsbetriebe [c]   erforderlich
Verkaufsräume und Verkaufsgeschäfte < 1 200 m²   erforderlich
Verkaufsräume und Verkaufsgeschäfte > 1 200 m² erforderlich erforderlich
Räume mit grosser Personenbelegung < 2 000 Personen   erforderlich
Räume mit grosser Personenbelegung > 2 000 Personen erforderlich erforderlich
Bürobauten, Schulen und Kindergärten   empfohlen
Industrie-, Gewerbe- und Lagerbauten < 1 200 m² empfohlen erforderlich
Industrie-, Gewerbe- und Lagerbauten > 1 200 m² erforderlich erforderlich
Hochregallager: Bei nicht begehbaren Hochregallagern sind keine WPL und HFL erforderlich    
Parking   empfohlen
Landwirtschaft: Ökonomietrakt (Scheune/Stall) > 3000 m³ erforderlich empfohlen

Anzahl Feuerlöscher und Wasserlöschposten

Feuerlöscher und Wasserlöschposten müssen so angeordnet sein, dass ein Brand an jeder Stelle im Gebäude bekämpft werden kann.

Die Gehweglinie zum nächsten Löschgerät darf nicht mehr als 40 m betragen.

In Bereichen mit besonderen Brandgefahren müssen zusätzliche Löschgeräte installiert werden.

Anschluss Wasserlöschposten

Wasserlöschposten enthalten ein Absperrventil mit einem Leitungsanschluss von mindestens DN 32 und eine bewegliche Verbindung zur wasserführenden Achse eines schwenkbaren Haspels. Der Haspel muss mit einem formbeständigen Gummischlauch und mit einem abstellbaren Strahlrohr für Voll- und Sprühstrahl ausgerüstet sein.

In besonderen Fällen (z. B. in Landwirtschaftsgebäuden) darf der schwenkbare Haspel durch eine andere, gleichwertige Einrichtung ersetzt werden.

Der Betriebsdruck muss anerkannten Normen entsprechen. Die Schlauchlänge darf 40 m nicht übersteigen.

Der Ruhedruck muss vor dem Wasserlöschposten 3 bar betragen. Die minimale Wasserleistung muss bei 16 l/min liegen.

Die Zuleitungen sind aus Baustoffen der Kategorie RF1 (kein Brandbeitrag, nichtbrennbare Baustoffe) zu erstellen oder unter Putz mit Feuerwiderstand EI 30 zu verlegen oder gleichwertig zu schützen.

 

Wartung und Kontrolle

Eigentümer oder Betreiber von Löscheinrichtungen sind dafür verantwortlich, dass die Geräte in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.

Die Daten der Auslieferung, Nachfüllung und Instandhaltung der Geräte müssen in geeigneter Form dauerhaft registriert werden.

Bei Handfeuerlöschern muss neben betriebseigenen Bereitschaftskontrollen eine periodische Wartung gemäss Herstellerangaben durchgeführt werden.

Empfehlungen zur Wartung von Löschgeräten finden Sie beim LGVS Löschgeräte Verband Schweiz.

Brandschutzrichtlinien der VKF

18-15 «Löscheinrichtungen»

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