Blitzschutzsysteme bieten umfassenden Schutz
Blitzschutzsysteme sind z. B. in Heimen und Hotels, bei der Lagerung explosiver Stoffe oder bei Bauten an exponierter Lage vorgeschrieben.
Blitzschutzsysteme sind Pflicht bei:
- Räumen mit einer Belegung von mehr als 300 Personen
- Beherbergung von Personen, z. B. in Spitälern, Heimen, Hotels
- besonders hohen Gebäuden wie Hochhäusern, Hochkaminen oder Türmen
- grössere (mehr als 3000 m³) landwirtschaftliche Gebäude sowie gewerbliche Gebäude für die Holz-, Textil- und Kunststoffverarbeitung
- Industrie- und Gewerbebauten, in den explosive Stoffe verarbeitet oder gelagert werden, z. B. Mühlen, chemische Fabriken, Tankstellen, Munitionslager
- Behältern für brennbare Flüssigkeiten und Gase oder Lager für flüssige Treib- und Brennstoffe samt den zugehörigen Bauten und Anlagen
- Gebäude und Anlagen an exponierten topografischen Lagen
Blitzschutzanlagen müssen periodisch kontrolliert werden.