Spital, Klinik, Heim (ab 20 Personen)
Wie hoch ist Ihr Gebäude?
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In Spitälern, Kliniken oder Heimen (Beherbergungsbetrieben [a]) dürfen Zimmer zu einer Wohneinheit zusammengefasst werden, wenn die Fluchtwege über eine gemeinsam genutzte Vorzone führen und wenn die Fluchtweglänge bis in einen horizontalen oder vertikalen Fluchtweg maximal 20 m beträgt.
Unter dieser Nutzung fassen wir Krankenhäuser, Kliniken, Alters- und Pflegeheime oder Wohnheime zusammen, in denen dauernd oder vorübergehend 20 oder mehr Personen aufgenommen werden, die auf fremde Hilfe angewiesen sind (Beherbergungsbetriebe [a]).
Falls Sie Personen beherbergen, die keine fremde Hilfe benötigen, wählen Sie die Nutzung Hotel, Ferienheim.
Falls weniger als 20 Personen bei ihnen untergebracht sind, wählen Sie die Nutzung Wohnen.