Motorfahrzeuge
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge dürfen in Räumen, die nicht feuergefährdet sind, abgestellt werden.
Achtung: In einem leeren Tank befinden sich hochexplosive Treibstoffdämpfe!
Brandabschnitte
Räume, in denen Motorfahrzeuge abgestellt werden, sind von angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Räumen mit Feuerwiderstand EI 60 abzutrennen. Als Variante kann das Innere des Einstellraums allseitig mindestens K 60 bekleidet sein.
Baustoffe und Bauteile, Tragwerke und Fluchtwege
Die Anforderungen an den Feuerwiderstand der Tragwerke, an Baustoffe und Fluchtwege hängen davon ab, zu welcher Nutzung der Einstellraum gehört.
Falls der Einstellraum an ein Wohngebäude angebaut ist, wählen Sie unter «Suche nach Nutzung» die Nutzung «Wohnen» und die Gebäudegrösse. Dort finden Sie die Brandschutzanforderungen unter dem Titel «Baulicher Brandschutz».
Falls der Einstellraum frei stehend oder an ein landwirtschaftliches Gebäude angebaut ist, finden Sie die Anforderungen unter der Nutzung «Landwirtschaft» im Kapitel «Anforderungen an die Gebäude».
Brandschutzanlagen
Feuerlöscher sind nicht gefordert.
Falls ein Blitzschutzsystem für die umliegenden Gebäude gefordert ist, muss der Einstellraum darin integriert werden.
Lagerung von Material
In Einstellräumen darf Material gelagert werden. Auch Rasenmäher, Mofas oder Roller dürfen abgestellt werden.
Leicht brennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe dürfen nur in bestimmten Mengen gelagert werden:
- Treibstoffe bis 25 l pro Einstellraum
Anderweitige Nutzungen der Einstellräume sind erlaubt.