Qualitätssicherung
Parkings über Terrain, im 1. oder 2. Untergeschoss gehören in die Qualitätssicherungsstufe (QSS) 1.
Das Parking wird in QSS 2 eingeteilt, wenn:
- es im 3. Untergeschoss oder tiefer liegt
- eine Brandabschnittsfläche grösser als 7 200 m² ist
- die Summe der Brandabschnittsfläche 12 000 m² überschreitet
Bei QSS 1 übernimmt in der Regel der Gesamtleiter die Aufgaben des QS-Verantwortlichen Brandschutz. Der Aufwand für die Qualitätssicherung ist gering.
Massnahmen und Umsetzung bei QSS 1
- Die Brandsicherheit wird durch das Standardkonzept, also mit den Massnahmen, die in den Brandschutzvorschriften beschrieben sind, gewährleistet.
- Brandschutzpläne sind erforderlich. Bei Einfamilienhäusern, Nebenbauten, landwirtschaftlichen Bauten und Gebäuden mit geringen Abmessungen sind diese jedoch nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde zu erstellen.
- Vor Bezug ist der Eigentümerschaft ein Vorabzug der Revisionsunterlagen Brandschutz abzugeben.
- Der QS-Verantwortliche unterschreibt die Übereinstimmungserklärung Brandschutz und gibt sie den Eigentümern und der Brandschutzbehörde ab.
Übereinstimmungserklärung Brandschutz
Eine Übereinstimmungserklärung ist bei allen Qualitätssicherungsstufen QSS 1 bis QSS 4 notwendig. Damit wird der Brandschutzbehörde und der Eigentümerschaft bestätigt, dass:
- alle nötigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt worden sind,
- die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren,
- die Instruktion der Nutzer bezüglich Betrieb, Wartung und Unterhalt der Brandschutzeinrichtungen erfolgt ist.
Die Erklärung wird vom QS-Verantwortlichen Brandschutz vor Bezug des Gebäudes unterzeichnet und der Brandschutzbehörde und den Eigentümern abgegeben.
Eine Vorlage für die Übereinstimmungserklärung finden Sie in der rechten Spalte.
Die Eigentümer müssen die Dokumente bis zum abgeschlossenen Rückbau aufbewahren und der Brandschutzbehörde bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Bei wesentlichen Änderungen müssen die Eigentümer die Dokumente nachführen.