Infoplattform für Brandschutz

Einstellräume und Parkings

Bis zu einer Fläche von 600 m² gelten Carports, Garagen oder Einstellhallen als «Räume zum Einstellen von Motorfahrzeugen». Ab 600  m² beginnt die Kategorie «Parking». Massgebend ist die Fläche der Nutzungseinheit resp. des Brandabschnitts.

Bei den Anforderungen an Einstellräume (Fläche < 600 m²) ist massgebend, ob der Einstellraum zu einem Gebäude gehört oder frei steht. Wählen Sie unten eine der folgenden Situationen:

  • Einstellraum im Gebäude: Der Einstellraum ist einer Hauptnutzung zugeordnet. Beispiele sind kleinere Gewerbe- und Bürobauten, Verkaufsläden, Mehrfamilienhäuser oder Reihenhaussiedlungen mit einem Einstellraum im Erd- oder Untergeschoss.
  • Angebauter Einstellraum, eingeschossig, z. B. ein Einstellraum, der ebenerdig an ein Einfamilienhaus oder an ein kleineres Bürohaus angebaut ist.
  • Frei stehender Einstellraum mit einer Grundfläche bis zu 150 , eingeschossig. Dieser gilt als Nebenbaute.
  • Frei stehender Einstellraum mit einer Grundfläche von 150 m² bis  600 m², mit maximal einem Obergeschoss und einem Untergeschoss. Als massgebende Fläche gilt die Summe der Geschossflächen.
  • Einstellraum in der Landwirtschaft
Welche Faktoren sind massgebend für den Brandschutz?

Einstellraum oder Parking, Grösse der Brandabschnitte, bauliches oder Löschanlagenkonzept – diese Eckdaten sind unter anderen massgebend für die Auslegung der Bandschutzmassnahmen. Beat Neuenschwander, Brandschutzexperte bei der GVB, gibt mit dem Artikel «Falls es in einer Eistellhalle brennt» ​​​​​​​im Sicherheitsforum eine Übersicht.

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