Tragwerke und Brandabschnitte
Brandabschnitte
Parkings müssen als eigene Brandabschnitte erstellt werden.
Maximal erlaubte Brandabschnittsfläche
Eine Übersicht
Wenn die Umfassungswände des Parkings zu mindestens 25 % offen sind, gibt es keine Beschränkung der Brandabschnittsfläche. Bei einem baulichen Konzept darf die Geschossfläche jedoch maximal 9 600 m2 betragen. Wird eine Sprinkleranlage installiert (Löschanlagenkonzept), ist auch die Geschossfläche nicht begrenzt.
Die verschiedenen Fälle im Detail
Tragwerke
Bei den Anforderungen an den Feuerwiderstand wird unterschieden, ob der Brandschutz mit einem baulichen Konzept oder mit einem Löschanlagenkonzept gewährleistet wird. Die Anforderungen sind abhängig von der Gebäudehöhe.
bis 11m hoch
kA: keine Anforderungen
Wenn die Umfassungswände mindestens 25 % unverschliessbare Öffnungen aufweisen und das Parking vollständig aus Baustoffen RF1 besteht (Decken, Stützen, Träger, Bekleidungen, Wärmedämmschichten etc.) gibt es in Bereichen, die maximal 35 m von einer unverschliessbaren Öffnung entfernt liegen, keine Anforderungen an den Feuerwiderstand des Stahltragwerks (Stützen und Träger).
11 m bis 30 m hoch
Geschlossene Parkings
LK: Löschanlagenkonzept
Offene Parkings
(Umfassungswände weisen mindestens 25 % unverschliessbare Öffnungen auf)
Wenn die Umfassungswände mindestens 25 % unverschliessbare Öffnungen aufweisen und das Parking vollständig aus Baustoffen RF1 besteht (Decken, Stützen, Träger, Bekleidungen, Wärmedämmschichten etc.) gibt es in Bereichen, die maximal 35 m von einer unverschliessbaren Öffnung entfernt liegen, keine Anforderungen an den Feuerwiderstand des Stahltragwerks (Stützen und Träger).