Bauheizungen, Trockner etc.
Mobile Feuerungsaggregate wie Lufterhitzer, Bautrockner, Bitumenkocher oder Dampfstrahlreiniger müssen von brennbaren Materialien so weit entfernt aufgestellt werden, dass keine Brandgefahr besteht. Die Abstände, die in den Angaben des Herstellers festgehalten sind, müssen eingehalten werden.
Die Zufuhr der Verbrennungsluft muss stets gewährleistet sein. Können die Abgase nicht direkt ins Freie geleitet werden, dürfen mobile Feuerungsaggregate nur in offenen Hallen oder in gut belüfteten Räumen von Rohbauten eingesetzt werden.
Welche Massnahmen bei Flüssiggasanlagen zu beachten sind, beschreibt die Brandschutzerläuterung 107-15 «Temporäre Aufstellung von Flüssiggasanlagen» der VKF.