Infoplattform für Brandschutz

Alarmierung und Brandverhütung

 

Die sofortige Alarmierung der Feuerwehr, die Rettung von Personen und die Bekämpfung von Entstehungsbränden müssen in jeder Bauphase sichergestellt sein.

Die Baustelle sowie angrenzende Gebäude und Anlagen müssen für den Einsatz der Feuerwehr jederzeit zugänglich sein.

Je nach Baufortschritt und Brandgefahren sind geeignete Löscheinrichtungen und Löschmittel bereitzustellen.

Bauinstallationen und Materiallager, Personenfahrzeuge und Lieferantentransporte dürfen den Feuerwehreinsatz nicht behindern und die Umgebung nicht gefährden.

Massnahmen zur Brandverhütung

Wichtig zur Verhütung von Bränden sind insbesondere:

Bei Lagerung und Umgang mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen und mit Transportbehältern für brennbare Gase sind Schutzmassnahmen zu treffen, um Brände zu verhüten und Explosionen zu verhindern. Beispiele sind Abzäunungen gegen unbefugten Zutritt, Rammschutz, Signalisationen, Sicherheitsabstände zu Gebäuden oder Flucht- und Rettungswege.

Brennbares Material (z. B. Holz, Papier, Kunststoff, Verpackungen, Kehricht) und Bauschutt muss regelmässig entfernt und in genügendem Abstand zu Gebäude und Anlagen gelagert werden.

Die Baustelle ist gegen unbefugten Zutritt abzusperren.

Zusätzlich zu den Brandschutzvorschriften sind folgende Dokumente zu beachten:

Zusätzliche Informationen zur Arbeitssicherheit auf Baustellen finden Sie bei der SUVA oder bei der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS.

Um diese Inhalte zu sehen, müssen Sie sich anmelden.

Klicken Sie dazu auf das Schloss. Falls Sie kein Login haben, können Sie sich kostenlos registrieren. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.