Sie steigen um: von Erdgas auf eine Wärmepumpe
An den Aufstellungsort von Wärmepumpen mit nicht brennbarem und nicht giftigem Kältemittel und elektrischem Antrieb werden keine Brandschutzanforderungen gestellt. Ab einer bestimmten Grösse müssen jedoch die Anforderungen der SN EN 378 «Kälteanlagen und Wärmepumpen» berücksichtigt werden.
Ist das Kältemittel brennbar oder giftig, müssen die Bestimmungen der Norm SN EN 378 «Kälteanlagen und Wärmepumpen» und der Richtlinie Nr. 6507 «Ammoniak – Lagerung und Umgang» der EKAS eingehalten werden.