Infoplattform für Brandschutz

Flucht- und Rettungswege

Die maximale Fluchtweglänge zu einem Ausgang ins Freie beträgt 35 m.

Berechnung der Länge von Fluchtwegen

  • 1 Notausgang, maximale Fluchtweglänge 35 m

  • 1 Notausgang, maximale Fluchtweglänge 35 m

  • 2 Notausgänge, maximale Fluchtweglänge 50 m

  • Innerhalb einer Nutzungseinheit darf der Fluchtweg über mehrere Räume führen.

  • Fluchtweg maximal 35 m: Raumteilende Trennwände müssen berücksichtigt werden.

An Türen, Treppen und Korridore innerhalb eines Einfamilienhauses werden keine Anforderungen gestellt.

 

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