Verkaufsraum bis 1200 m2 Fläche für maximal 300 Personen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Wärme und Rauch abgezogen werden. Je nach Nutzung und Brandabschnittsflächen bzw. Personenbelegungen ist eine RWA vorgeschrieben.
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist gefordert:
- Wenn die Verkaufsfläche grösser als 600 m² ist, ist eine RWA für die Verkaufsfläche notwendig.
- Wenn das Gebäude ein Atrium enthält. Oben offene Innenhöfe müssen nicht entraucht werden.
- In Treppenhäusern (vertikale Fluchtwege), wenn nicht in allen Geschossen genügend grosse Lüftungsflügel ins Freie vorhanden sind (Lüftungsfläche mindestens 0,3 m²), die ohne Leitern geöffnet werden können.
In diesen Fällen sind zuoberst Abströmöffnungen vorgeschrieben. Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Öffnungen müssen direkt ins Freie führen.
- Ihre geometrische Lüftungsfläche muss mindestens 0,5 m² betragen.
- Die Öffnungen müssen sich von der Eingangsebene aus öffnen lassen.
- Ihre Funktionstüchtigkeit muss auch bei einem Stromausfall gewährleistet sein.
Informationen zu verschiedenen Arten von Anlagen und zu Leistungsanforderungen finden Sie im Fachthema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.