Infoplattform für Brandschutz

Feuerlöscher

Handfeuerlöscher sind vorgeschrieben.

Sie müssen regelmässig einer Wartung unterzogen werden.

Massgebend für das Wartungsintervall sind die Angaben des Herstellers. Der LGVS (Löschgeräteverband Schweiz) empfiehlt, Handfeuerlöscher alle 3 Jahre durch eine Fachfirma warten zu lassen.

Platziert werden Löschgeräte, also Feuerlöscher oder Wasserlöschposten, in Fluchtwegen innerhalb von Brandabschnitten in unmittelbarer Nähe von Notausgängen, entweder offen oder in Kästen. Bei ähnlichen Grundrissen und ähnlicher Raumeinteilung der Stockwerke eines Gebäudes, sind Löschgeräte möglichst einheitlich anzuordnen und zu kennzeichnen.

Anzahl Feuerlöscher und Wasserlöschposten

Feuerlöscher und Wasserlöschposten müssen so angeordnet sein, dass ein Brand an jeder Stelle im Gebäude bekämpft werden kann.

Die Gehweglinie zum nächsten Löschgerät darf nicht mehr als 40 m betragen.

In Bereichen mit besonderen Brandgefahren müssen zusätzliche Löschgeräte installiert werden.

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