Infoplattform für Brandschutz

Was gilt bei Mischnutzungen?

Wenn ein Gebäude sowohl Wohnungen als auch Geschäftsräumlichkeiten oder auch eine Kindertagesstätte enthält, gilt dies als Mischnutzung. Ein anderes Beispiel ist ein Industriegebäude, in dem ein Restaurant eingemietet ist.

Für die verschiedenen Nutzungen gelten unterschiedliche Anforderungen. In jedem Bereich müssen diejenigen Brandschutzmassnahmen realisiert werden, die für diese Nutzung vorgeschrieben sind.

Für Gebäudebereiche, die mehrere Nutzungen umschliessen (z. B. für das Dach oder die Aussenwände) oder Räume, die zu mehreren Nutzungen gehören (z. B. Heiz- oder Technikräume), sind die Brandschutzmassnahmen derjenigen Nutzung massgebend, welche die höheren Anforderungen stellt.

Die Anforderungen an die Brandschutzmassnahmen steigen mit:

  • der Grösse und Komplexität des Gebäudes
  • der Anzahl der anwesenden Personen
  • Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind
  • Brandgefahren, wie die Lagerung oder der Umgang mit gefährlichen Stoffen

Die Anforderungen an eine Kindertagesstätte oder an ein Wohnheim sind also höher als an ein Einfamilienhaus oder an ein kleines Bürogebäude.

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