Feuerlöscher
Handfeuerlöscher sind gefordert, Wasserlöschposten werden empfohlen.
Sie müssen regelmässig einer Wartung unterzogen werden.
Massgebend für das Wartungsintervall sind die Angaben des Herstellers. Der LGVS (Löschgeräteverband Schweiz) empfiehlt, Handfeuerlöscher alle 3 Jahre durch eine Fachfirma warten zu lassen.
Platziert werden Löschgeräte, also Feuerlöscher oder Wasserlöschposten, in Fluchtwegen innerhalb von Brandabschnitten in unmittelbarer Nähe von Notausgängen, entweder offen oder in Kästen. Bei ähnlichen Grundrissen und ähnlicher Raumeinteilung der Stockwerke eines Gebäudes, sind Löschgeräte möglichst einheitlich anzuordnen und zu kennzeichnen.
Anzahl Feuerlöscher und Wasserlöschposten
Feuerlöscher und Wasserlöschposten müssen so angeordnet sein, dass ein Brand an jeder Stelle im Gebäude bekämpft werden kann.
Die Gehweglinie zum nächsten Löschgerät darf nicht mehr als 40 m betragen.
In Bereichen mit besonderen Brandgefahren müssen zusätzliche Löschgeräte installiert werden.
Anschluss Wasserlöschposten
Wasserlöschposten enthalten ein Absperrventil mit einem Leitungsanschluss von mindestens DN 32 und eine bewegliche Verbindung zur wasserführenden Achse eines schwenkbaren Haspels. Der Haspel muss mit einem formbeständigen Gummischlauch und mit einem abstellbaren Strahlrohr für Voll- und Sprühstrahl ausgerüstet sein.
In besonderen Fällen (z. B. in Landwirtschaftsgebäuden) darf der schwenkbare Haspel durch eine andere, gleichwertige Einrichtung ersetzt werden.
Der Betriebsdruck muss anerkannten Normen entsprechen. Die Schlauchlänge darf 40 m nicht übersteigen.
Der Ruhedruck muss vor dem Wasserlöschposten 3 bar betragen. Die minimale Wasserleistung muss bei 16 l/min liegen.
Die Zuleitungen sind aus Baustoffen der Kategorie RF1 (kein Brandbeitrag, nichtbrennbare Baustoffe) zu erstellen oder unter Putz mit Feuerwiderstand EI 30 zu verlegen oder gleichwertig zu schützen.